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Mittwoch, 9. November 2011

Kirschkernkissen

In letzter Zeit kommen zunehmend Anfragen zur Erstellung des notwendigen CE Zeichens für mit diversen Körnern gefüllte Wärmekissen auf mich zu. Für Produzenten mit kleinen selbst gefertigten Mengen kann das so teuer werden, dass sich die Produktion nicht mehr lohnt.
 De ersten drei Aufträge für ein Kirschkernkissen arbeite ich zur Zeit ab, noch offene Fragen (Qualitätskontrolle, Anmeldung, Adressen von guten Lieferanten usw.) konnten zwischenzeitig geklärt werden..
Da diese Kissen der Klasse 1 angehören, kann jeder Produzent diese Erklärung therotisch selber erstellen.

Wichtig ist dabei ein eigens kleines Qualitätsmanagement einzuführen, mit dem die Qualität der Kerne (Feuchte, Schimmel !, Staub usw.) überwacht wird. 

Anfragen bitte über juergen.rohloff59@web.de

Mittwoch, 26. Oktober 2011

CE Spielzeug und Stoffe

Ein sehr leidiges Thema gerade bei der Produktion von Spielzeug unter Verwendung von Stoffen oder Füllmaterialien in Kleinserien ist die Verwendung unterschiedlicher Stoffe in einer Baureihe eines Spielzeuges.

Da sind vielleicht noch Stoffmengen vorhanden, die gern verarbeitet werden sollen oder eine Kundin wünscht genau einen bestimmten Stoff, aber hier eine aufwendige Analyse durch zuführen sprengt fast immer jeden zumutbaren Rahmen.

Aber auch beim Beschaffen neuer Stoffe die den Anforderungen der EN 71 genügen sollen, gibt es nicht wenige Probleme. Es gibt zwar jede Menge Labels und Zertifikate, aber bisher nicht ein Label für Stoffe, dass ausdrücklich sicher die EN 71 erfüllt. (Anfragen bei Stoffherstellern sind da fast immer frustrierend)

Die bekannten Qualitätszeichen wie z.B. Oeko-Tex oder GOTS haben in ihren Zulassungskriterien leider zum Teil andere Parameter, bzw. andere Grenzwerte. Barium und Selen z. B. sind in den Vorgaben der EN 71 für Spielzeug enthalten, bei der Oeko-Tex fehlen diese Parameter und beim GOTS wird nur das Selen genannt. Dazu kommt noch das die Analytik von Barium nicht so einfach ist.
Weiterhin werden bei diesen Labels teilweise auch Farbstoffe verboten, die möglicherweise dann indirekt eine Reduktion z.B. des Bariums bewirken können, weil das Barium zwar nicht in der Farbe war, aber bei einem nachgeschalteten chemischen Prozess eingesetzt wurde.

Auf der anderen Seite haben die beiden oben ganannten Labels Grenzwerte und Verbote für bestimmte Chemikalien in ihren Ausschlusskriterien, die in der EN 71 überhaupt nicht erwähnt werden und sind damit aus meiner fachlichen Sicht sicher insgesamt viel umfassender und qualitativ besser als die Vorgaben der EN 71. Und zu guter Letzt: Die Spielzeugrichtlinie orientiert sich wohl mehr am "Verschlucken" während die führenden Öko Labels im Bereich Textil natürlich den Hautkontakt in den Vordergrund stellen. Das führt wiederum auch zu anderen Schwerpunkten bei der Gewichtung der zu untersuchenden Parameter und der Grenzwerte.

In einer 2008 in Hessen durchgeführte Untersuchungen an Spielzeug wurden folgende Ergebnisse
(ausgewählt, nur für Schwermetalle) festgestellt:


  • 461 verschiedene Spielzeuge wurden untersucht
  • 46 Spielzeugen waren in einer Erstuntersuchung auffällig
  • für die 46 Spielzeuge mit Anfangsverdacht wurden 97 chemische Analysen durchgeführt
  • bei drei der 46 analysierten Spielzeuge wurde eine Grenzwertüberschreitung nach DIN EN 71-3 für das Element Blei ermittelt,
  • bei einer Probe wurde ein zu hoher Bariumgehalt ermittelt.


 Eine aus dem Jahr 2009 vorliegende weiter Untersuchung bestätigte diese Ergebnisse, Belastungen mit Schwermetallen traten in der Größenordnung von 0,5 % bis 1 % auf. Es wurden drei Spielzeuge mit erheblichen Belastungen für die Parameter Blei und Chrom gefunden.

Weit mehr Beanstandungen kamen übrigens aus den Bereichen Kennzeichnungspflicht, Warnhinweise und vor allem dem Nichtbestehen der mechanischen Kriterien, also Zugfestigkeit etc.

Ein Spielzeugverbot wegen erhöhter Konzentrationen von Selen oder Barium in einem für die Produktion des Spielzeuges verwendeten Stoffes ist mir bisher nicht bekannt. (Falls jemandem so ein Fall bekannt ist...bitte um Mail!!!)

Fazit:

Ich würde nach jetzigem Sachstand Stoffe mit den oben genannten Labels verwenden.

Wer 100% auf die sichere Seite gehen will, schickt mir eine Stoffprobe die ich mit einem mobilen Gerät auf alle relevanten Schwermetalle untersuchen kann (Kosten werden bei etwa 12,-- pro Stoffprobe liegen) , allerdings ist diese Untersuchung nicht genau nach der EN 71.----
Die Bewertung hinsichtlich der Verwendung ist aber ausreichend. Manchmal hilft auch ein Telefonat oder Recherchen in meinen bereits durchgeführten chemischen Untersuchungen.

Ich werde hier im Blog demnächst eine Liste aller relevanten Stoffzertifizieungen gegenüberstellen damit eindeutiger bewertet werden kann.

Secondhandware ist immer besser als Neuware, also den Stoff waschen bevor er verarbeitet wird. Ich werd hier eine Waschanleitung schreiben mit der möglichst viel relevante Stoffe entfernt werden (aber der Stoff noch erhalten bleibt).

Dann bitte ich noch um Entschuldigung für diesen verspäteten Post....ich muss im Moment einfach zu viel lesen.

Sonntag, 11. September 2011

Mal Privates...bei dem Wetter !

Lieblingsmusik (in Auszügen)
(Markieren und anklicken !)

http://youtu.be/IN21lcvIsvM

http://youtu.be/F4A6LSQP6W4

http://youtu.be/9Ej3BdMpgZw

http://youtu.be/inQ6gJiGtAs

http://youtu.be/thSFjugj1AE

http://youtu.be/BntNRMiI4PQ

http://youtu.be/x1uMEuC4ELg

http://youtu.be/sWANfBtELlc

http://youtu.be/JnpyCEUESEw

http://youtu.be/3V7mZtHZZuo

http://youtu.be/6xxwjjM41Ts

http://youtu.be/pOx5XjEbq2o

http://youtu.be/UTHrdtT0EMs

http://youtu.be/fEPLzhIWTGc

Schönen Sonntag

Jürgen

Dienstag, 23. August 2011

Gründerpersönlichkeiten

Nicht jeder Gründer ist sich beim Schritt in die Selbstständigkeit darüber im klaren welche sehr unterschiedlichen Anforderungen beim Schritt in die Selbstständigkeit auf ihn (oder sie) zukommen werden.
 
Neben der Frage nach einem guten Produkt und einem ausreichend großen Markt, stellen sich immer auch Fragen aus den Bereichen Recht, Steuern, Marketing, Verwaltung, Kalkulation usw.

Eine wichtige Qualifikation ist dabei auch die Fähigkeit eine objektive Einschätzung der eigenen Persönlichkeit und der eigenen Fähigkeiten in Bezug auf die Selbstständigkeit durchführen zu können.

Nur sehr selten haben Gründer mit dem Start in die Selbstständigkeit alle notwendigen Fähigkeiten,  hier gilt es frühzeitig diese Lücken zu erkennen und sich entweder selber weiter zu qualifizieren und /oder Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen.


Vor 2 Wochen rief RTL Punkt 12 bei mir an, die Redaktion war auf der Suche nach erfolgreichen Gründerinnen.
Mir fiel natürlich sofort AnneSvea ein, die ich beim Übergang aus dem Nebenerweb in den Haupterwerb als Coach begleitet habe und mit der ich gemeinsam Seminare für Gründer(innen) auf DaWanda gebe.
Es macht mit immer noch viel Spaß Anne bei ihren raschen Fortschritten zu beobachten und zu erleben wie sie mit ihrer ausgeprägten Persönlichkeit ihrer Firma ein ganz eigenes Profil verschafft.

Genauer Sendetermin ist noch nicht bekannt, wird von mir nachgereicht.

Anmerkung:

Dieser Blog und die Mails die ich bekomme machen mir eine große Freude, die Leser kommen mittlerweile aus:

Deutschland
Österreich
Schweiz
Italien
Spanien
USA
Großbritannien
Frankreich
Türkei
Lettland
Russische Förderation
Slowenien
Niederlande
Malta
Dänemark
Ukraine
Argentinien
Irland
Thailand
Korea
Japan
Schweden
Malaysia
Thailand
Kanada

Mittwoch, 17. August 2011

Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten


Handbuch QS                                                Dipl. Biol. Jürgen Rohloff
Stand 08/2011                                               Qualitätssicherung
Entwurf 01                                                      CE Spielzeug
Dokument 0010                                            Stand: 12.08.2011
                                                                            Version: 001







Vorschriften Spielzeug für Kinder unter drei Jahre
(Zusammenfassung)






Allgemeine Vorschriften für Spielzeug
Allgemeines und Dokumentation:
Anlage eines CE Ordners mit Vergabe einer eindeutigen Produktnummer.

Ordner enthält:                                   Deckblatt mit Konformitätserklärung
                                                               Produktname
                                                               Inhaltsverzeichnis
                                                               Fotos
                                                               Beschreibung
                                                               Qualitätssicherung
                                                               Verwendete interne Arbeitsanweisungen
                                                               Abgeleitete Checkliste nach Norm EN 71
                                                               Abgrenzung Alter
                                                               Warnhinweise
                                                               Bedienungsanleitung
                                                               Wasch- und Pflegehinweise
                                                               Liste der verwendete Materialen
                                                               Verpackung und Versand
                                                               Prüfprotokolle
                                                               Datenblätter der Lieferanten
                                                               Abschließender Kurzbericht




                                                               Im Anhang:
                                                               Formblatt ausgelieferte Produkte
                                                               Jeweils Kopie des Bestellvorgangs
                                                               und dokumentierter Abweichung
                                                               Formblatt Änderungsmitteilungen
               

 Foto:
Übersichtsfoto und Detailfotos relevanter Teile


Beschreibung:
Produktbeschreibung mit möglichen Abwandlungen.
Spielzweck und besonderes.


Qualitätssicherung und Interne Vorschriften:
Auflistung der verwendeten Materialien
Produktionsvorschriften
Inhaberin führt Qualitätskontrolle durch
Verweis auf externe Qualitätssicherung und Prüfung durch Jürgen Rohloff




Gefährdungsanalyse:
Möglichst genaue Beschreibung aller evtl. auftretenden Gefährdungen und der daraus resultierenden Maßnahmen. (wird von mir durchgeführt)



Genaue Eingrenzung des Alters:
0 – 36 Monate …
Aus EN und weiterführenden Verweisen prüfen und übernehmen



Erstellung Warnhinweise:
Aus EN übernehmen.


Bedienungsanleitung:

Leicht verständliche kurze Bedienungsanleitung, mit Waschhinweis, Altershinweis, Warnhinweis.






Verpackung und Versand:

Kurze Beschreibung von Verpackung und Versand.
Angabe der Lieferanten
Beutel aus flexiblem Kunststoff mit einer Öffnung von mehr als 38 cm dürfen nicht mit einem Ziehband oder einer Schnur verschlossen werden.
Auch für ein noch verpacktes Teil gelten die Grenzanforderungen (Schablonenprüfung) der EN.


Hinweis:
Die CE Spielzeug wird nicht angewendet für:
Spielplatzgeräte (aber nur bei öffentlicher Nutzung)
Dekorative Gegenstände (für Feste etc..)
Produkte für Sammler (muss aber Altersgrenze ab 14 Jahre vermerkt sein)
Sportgeräte (wenn Nutzer über 20 kg)
Funktionelle Lernprodukte (aber nur wenn mehr als 24 Volt) ausschließlich zur Didaktik unter Anleitung eines Erwachsenen
Produkte für Schulen (evtl. Kindergärten ?) unter Aufsicht eines geeigneten Erwachsenen
Schnuller für Säuglinge
Mode Accessoires für Kinder die nicht als Spielzeug gedacht sind (sehr schwammig !)
Diese Auflistung ist unvollständig !





Besondere Vorschriften für Spielzeug  unter 36 Monate:

Hinweis:
Es wird unterschieden zwischen:
Kinder unter 36 Monaten
Kinder unter 18 Monaten
Kinder die zu jung sind um ohne Hilfe zu sitzen
Spielzeug mit weicher Füllung und einfachen Formen zum Halten und Kuscheln wird immer nach der EN als Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten eingestuft!

Hygiene:
Jedes Spielzeug muss waschbar sein.  Kleine Textbeschreibung als Datenblatt (wie waschbar) wird als Datenblatt angehängt.

Längen von Schnüren u.ä.:
Höchstens 22 cm bei Kindern unter 18 Monaten
Höchstens 30 cm bei älteren Kindern
Bei Maßen zwischen 22 cm und 30 cm bei Kindern zwischen 18 Monaten und 36 Monaten muss zusätzlich ein Warnhinweis angebracht werden.

Durchmesser:
Möglichst kein Durchmesser kleiner als 3 cm bei Kugel ähnlichen Objekten



Mechanische Untersuchungen:
Werden von mir durchgeführt und sind als Protokoll der Dokumentation angehängt.
Möglicherweise notwendige Änderungen des Produktes und dann resultierende Wiederholungsmessungen werden direkt mit dem Auftraggeber abgestimmt.

Stoffe:
Möglichst Klasse I oder separate Analytik, wenn nicht sofort möglich als Ausnahme in die Dokumentation, Nachweis über Datenblatt des Lieferanten.
Bei mir wird eine Datenbank mit Datenblätter aller geprüften Materialien angelegt.


Füllmaterial:
Möglichst Zulassung Klasse I Ökotex beim Lieferanten, Nachweis über Datenblatt des Lieferanten.
Falls das nicht möglich ist, entweder Herstellerwechsel oder möglicherweise weitere Untersuchungen.

Brennbarkeit:
Nachweis des  bestandenen  Tests durch den jeweiligen Lieferanten der verwendeten Materialien, Datenblatt des Lieferanten wird angehängt. Wenn dies nicht möglich ist wird der Flammtest durchgeführt.

Farben und Lacke:
Auflistung der Substanzen und Nachweis über Datenblatt des Lieferanten, falls dies nicht möglich ist muss Analytik durchgeführt werden oder das Produkt gewechselt werden.



Anmerkungen:
Glas und Porzellan dürfen für Kinder unter 36 Monaten in Spielzeug nicht verwendet werden.
Falls Sondermaterialien verwendet werden, wie eine innen liegende Rassel etc. sind weitere Schritte notwendig.
Sondervorschriften gibt es weiterhin für:
Halbkugelförmiges Spielzeug, kleine Kugeln, Spielzeug mit monofilen Fasern (nicht länger als 5 cm),
Spielzeug mit flüssiger Füllung, Kunststofffolien, Spielzeug mit Lebensmitteln, Spielzeugbeutel,
quellende Materialien. Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Möglicherweise sind je nach Produkt und Verwendung weitere Untersuchungen notwendig.
Die durchgeführten Untersuchungen und die Erstellung der CE Erklärung entbinden nicht aus der Herstellerprodukthaftung.
Es wird empfohlen einen Aktualisierungsvertrag abzuschließen um immer auf dem neuesten Normenstand zu bleiben.

Der Auftraggeber erhält nach  Abschluss der Prüfungen einen Ordner mit den oben aufgeführten Dokumentationen, ein Exemplar wird bei mir aufbewahrt.
Zur externen Qualitätssicherung auf die der Kunde verweisen kann, liegt bei mir ein QS Handbuch vor.
Für die von mir durchgeführten Untersuchungen hafte ich persönlich.


 
Hinweise:

CE ist kein Prüfzeichen sondern nur eine Erklärung des Herstellers dass seine Produkte nach definierten Vorgaben produziert werden und dass diese Produktion dementsprechend dokumentiert wird.
Die Prüfungen und Dokumentation kann er selbst durchführen aber auch von Anderen durchführen lassen.
Ein zugelassenes Institut muss nur bei einer Prüfung nach Baumuster (also wenn die Normen nicht eingehalten werden können) beauftragt werden.

Samstag, 30. Juli 2011

CE Kennzeichnung Spielzeug

In der EU ist die Kennzeichnung von Spielzeug mit einem genormten CE Symbol Pflicht.

"Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass das Produkt den produktspezifisch geltenden europäischen Richtlinien (seit 1. Dezember 2009, mit dem Inkrafttreten des „Vertrags von Lissabon“: EU-Richtlinien) entspricht. Das CE-Logo allein lässt keine Rückschlüsse zu, ob das Produkt durch unabhängige Stellen auf die Einhaltung der Richtlinien überprüft wurde. Ist jedoch nach dem Logo eine vierstellige Kennnummer (Identifikationsnummer) angebracht, weist dies auf die Einbindung einer Benannten Stelle in das Konformitätsbewertungsverfahren hin. Die CE-Kennzeichnung ist kein Gütesiegel (Qualitätszeichen)." 
( entnommen aus Wiki )



Das Anbringen dieses vorgeschriebenen Symboles mit der dazu gehörigen Dokumentationen und Untersuchungen bedarf aber einiger Vorarbeit und ist beim Erstellen von Kleinserien nicht ganz so einfach.
Ich habe vor vielen Jahren 2 Handbücher im Umweltbereich für das Qualitäts- und Umweltmanagement erstellt und habe eine Weile benötigt bis ich überhaupt die verschiedenen Begriffe und dazugehörigen Normen verstanden habe.

Aufgrund der Nachfragen aus meinem letzten Blog kann ich mittlerweile die Erstellung dieses
CE -Zeichens für Spielzeug als komplette Dienstleistung anbieten.

Dazu benötige ich 2 Exemplare des Spielzeuges und wenn vorhandenen Datenblätter der vorhandenen benutzten Ausgangsmaterialien.
Möglicherweise sind im Zuge der Durchführung der Prüfungen noch Modifikationen eures Produktes notwendig, die dann abgestimmt werden.
Nach den bestandenen Prüfungen erhaltet ihr dann einen Ordner mit den Prüfberichten und der Produktdokumentation sowie der eigens für euch ausgestellten Konformitätserklärung. Mit dem persönlichen Unterschreiben dieser Erklärung könnt ihr das CE Zeichen dann abschließend an euren Produkten anbringen. Die von mir erstellten Unterlagen müsst ihr dann 10 Jahre aufbewahren.


Sinnvoll ist dieses Verfahren natürlich nur für immer wieder ähnlich erstellte Produkte und nicht für wirkliche Einzelstücke. Geprüft werden z.B. Stoffpuppen, Holzspielzeug und ähnliches.

Wichtig:

Eine Prüfung ist natürlich nur sinnvoll wenn für das Produkt z. B. jetzt schon umweltverträgliche Ausgangsprodukte verwendet werden und/oder z.B. Näharbeiten so beanspruchbar sind das der Prüftest auch bestanden werden kann. Möglicherweise ergibt das Prüfverfahren auch notwendige Änderungen in der Materialbeschaffung oder in der Art und Weise der Produktherstellung.


Ein schriftliches Angebot könnt ihr unter juergen.rohloff59@web.de anfordern.

Samstag, 23. Juli 2011

Neue Warnhinweise im Onlinehandel mit Spielzeug

Für Spielzeug gibt es schon eine Weile eine Menge an vorgeschriebenen Warnhinweisen und Verordnungen.
Mit der gerade in Kraft getretenen neuen Richtlinie 2009/48EG sollen Warnhinweise die am Spielzeug angebracht werden müssen, auch im jeweiligen Onlineshop " schon vor dem Kauf" sichtbar sein.
Vorhanden sein sollten:
  • Allgemeiner Warnhinweis genau für den passenden Altersbereich
  • Aktivitätsspielzeug mit dem Hinweis nur für den Hausgebrauch
  • funktionelles Spielzeug mit dem Hinweis nur Benutzung unter unmittelbarer Aufsicht von Erwachsenen
  • Spielzeug das mit Bändern, Schnüren oder ähnlichem befestigt wird mit dem Hinweis das sobald das Kind krabbelt es nicht mehr benutzt werden sollte
 Diese Liste ist nichtvollständig sondern es sind nur die mir aufgefallenen Dinge angesprochen.
Jeder Hinweis soll mit dem Wort "Achtung" beginnen und nicht nur im Shop sondern auch am Spielzeug oder auf einem Beipackzettel vorhanden sein.

Aus meiner Sicht kommen da z.B. alles was am Kinderwagen, Laufstall, Autositz etc. befestigt wird in Frage. Hinsichtlich des Alters muss jeder einen Hinweis schreiben. Bei sogenanntem funktionellem Spielzeug lieber auch ein Hinweis mehr als zuwenig.



Fazit:

Ein paar kleine Hinweise in euren Produktbeschreibungen im Onlineshop (immer auf das jeweilige Produkt abgestimmt) erhöhen eure Rechtssicherheit nach der seit dem 20.07.2011 geltenden Richtlinie deutlich. Sehr sicher (Ich bin kein Jurist) ist das Fehlen dieser Hinweise auch abmahnfähig, da es keine Übergangsvorschriften gibt. Falls das Fehlen dieser Hinweise abmahnfähig ist, kann man mit einem Klick auf deine Produktseite feststellen ob die notwendigen Hinweise vorhanden sind oder nicht.


Wer es genauer wissen will:

http://www.shopbetreiber-blog.de/2011/07/14/spielzeugrichtlinie/


Mittwoch, 13. Juli 2011

Produktkalkulation

Produkte von Wettbewerbern auf DaWanda werden oft viel zu günstig angeboten.
Für den wirtschaftlich orientierten Shopbetreiber ist das allerdings oft ärgerlich und es ist schwierig für solche Situationen Lösungswege zu finden.

Bevor du dich mit den Preisen der Wettbewerber auseinandersetzt, solltest du aber deine Produkte durchkalkulieren. Dazu benötigst du:

Deine Gründungskosten (Besonders dann wichtig wenn du für die Gründung viel angeschafft hast, also Notebook, Nähmaschine und erstes Warenlager)

Deine laufenden Kosten (Verbrauchsmaterial, Versicherungen, Mieten, Telefon, Internet, Werbung,  Wartungskosten etc...)

Deine nur für dieses Produkt anfallenden Kosten (meistens nur das Rohmaterial, also z.B. Stoff, Knöpfe, Bänder etc..) und hochgerechnet die Werbungskosten für dieses Produkt.

Dein Zeitaufwand für die Materialbeschaffung, die Produktherstellung, die Produktfotografie, die Produktbeschreibung, die Kommunikation mit dem Kunden und die Verpackung.

Wenn du das alles hoch rechnest wirst du erst mal überrascht sein.

Du verkaufst nämlich dein Produkt zu günstig oder arbeitest zu einem minimalem Stundensatz.

Wie gehst du dann mit diesem Wissensstand um ?

Stell einer Liste der Preise deiner direkten Wettbewerber auf  und versuch dich anschließend einzuordnen.

Dabei wirst du einen Kompromiss zwischen deinem angestrebten Kalkulationspreis und den Marktverhältnissen eingehen müssen.

Wenn du deinen angestrebten Preis nicht durchsetzen kannst, lies dir den Beitrag "Nach dem Urlaub" durch.

Versuch deinen Preis über deutlichere Alleinstellungsmerkmale  durchzusetzen, dabei brauchst du Geduld. Verändere dein Produkt etwas, damit es weniger vergleichbar wird.

Freitag, 8. Juli 2011

Gründung aus der Elternzeit I

Bei meinem Coaching und auf meinen Seminaren mit AnnSvea treffe ich immer wieder auf Frauen in der Elternzeit die sich mit dem Gedanken tragen, neben- oder hautpberuflich einen Shop bei DaWanda zu eröffnen. In dieser Reihe stelle ich Beispiele vor wie so etwas laufen könnte:

Andrea, 27 seit 1,5 Jahren in Elternzeit, davor als Angestellte tätig:

Andrea hat einen Shop als Privatperson bei DaWanda angemeldet und kann seitdem ihr Sohn besser schläft deutlich mehr Produkte in ihren Shop stellen. Ihr macht das ganze auch weiterhin Spaß und der Umsatz steigt auch.
Neben der Frage ob das jetzt schon gewerbliches Handeln ist, überlegt Sie mit ihrem Mann ob sie diesen Shop nicht nebenberuflich oder sogar im Haupterwerwerb weiter betreiben soll. Nach einem Tel. mit mir wird zunächst geklärt ob Sie nach der Elternzeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld und damit auch auf den Existenzgründerzuschuss hat. Außerdem wird das zu erwartende Arbeitslosengeld hoch gerechnet.
Die Recherche ergibt einen Anspruch auf ca. 700,-- Euro Arbeitslosengeld zuzüglich der 300,-- Zuschuss bei einer Gründung aus der Arbeitslosigkeit.
Wir entwicklen gemeinsam einen Geschäftsplan, reichen ihn bei der zuständigen Agentur ein und nach einem Tag Arbeitslosigkeit (Das ist notwendig um den Formalien gerecht zu werden !) gründet Andrea ihre eigen Firma im Haupterwerb.

Sie erhält 9 Monate ca. 1000,- Euro von der Agentur, muss sich jetzt selbst krankenversichern (bekommt aber einen Sondertarif der Krankenkasse für Existenzgründer aus der Abeitslosigkeit) und braucht diesen Zuschuss nicht versteuern.

Um sich finanziell besser zu stellen nimmt sie weiterhin einen 400,-- Job an. (ist erlaubt, auch in den Zeiten der Förderung !)

Ihr Einkommen setzt sich jetzt wie folgt zusammen:

1000,-  (Existenzgründerzuschuss)

400,-- (Gewinn Anfangsphase Shop)

400,-- (400,-- Eurojob)

Nach 9 Monaten fällt der Gründungszuschuss weg, aber auf einen erfolgreichen Antrag hin bekommt Sie noch für weitere 6 Monate 300,-- Zuschuss zu ihren Sozialversicherungen.
Die Shopumsätze sind mittlerweile gestiegen, so daß auch nach Abzug der Krankenkassebeiträge der Shopbetrieb wirtschaftlich tragbar ist.

Aufgrund der immer unterschiedlichen privaten Situationen gibt es natürlich viele Möglichkeiten wie so eine Gründung ablaufen könnte.

Nochmals ein wichtiger Hinweis:

Ab November werden sich die Bedingungen für den Gründerzuschuss deutlich verschlechtern, wer sich mit dem Gedanken trägt sich aus der Arbeitslosigkeit, Elternzeit über einen Weg wie oben beschrieben selbstständig zu machen, sollte versuchen dies noch vor dem November 2011 zu tun.

Samstag, 2. Juli 2011

Bloggen Teil II (Auswertung von Klicks)

Viele Verkäufer(innen) bei DaWanda bloggen auch, können aber oft nicht eindeutig erfassen wie sich die Veröffentlichung eines neuen Posts auf die Zugriffzahlen ihres Shops auswirken.

Eine Auswertung der Anzahl der Klicks vom Blog zum Shop ermöglicht z.B. zu erfassen ob bestimmte Themen im Blog zu mehr Besuchern auf dem eigenen Shop führen.

In diesem Artikel will ich kurz ein paar Tools auflisten, mit denen die Erfasssung der Klicks auf den Link zum eignen Shop möglich ist.

Wenn du bereits Google Analytics hinter deinen Blog gelegt hast, kannst du ein Script hinter jeden Link einfügen, dass dir anschliessend eine direkte Auswertung in Google Analytics zuläßt.

Eine weitere einfachere Möglichkeit ist die Nutzung von Diensten bei denen du deinen Blog anmeldest. Hier ein paar Links:

http://www.clickmeter.com/

http://www.crazyegg.com/

http://www.clicktale.com/

Wer mit WordPress arbeitet kann folgenden Link nutzen:

http://wordpress.org/extend/plugins/wp-click-track/

Je nach Bloganbieter können aber manchmal nur bestimmte Methoden angewendet werden  und eine weitere statitistische Auswertung kann schwierig sein.
Mit den erwähnten Onlinediensten ist weiterhin eine richtige Analyse des Besucherverhaltens auf deiner Blogoberfläche möglich. Wer will kann dann seine Layoutgestaltung an des Such- und Klickverhalten seiner Besucher anpassen.

Falls jemand Rückfragen hat: siehe Mailadresse oben

Freitag, 24. Juni 2011

Bloggen Teil I

Auf unseren Seminaren und von Kunden wird immer wieder gefragt:

Was bringt mir denn ein eigener Blog ?

Ich weiß gar nicht was ich da schreiben soll ?

oder -

Ich blogge schon seit 1,5 Jahren, aber ich weiß nicht was das bringt und ob mögliche Kunden von meinem Blog auf meinen Shop gehen.

Unstrittig ist sicher das Bloggen den Umsatz eines Shops steigern kann. Dabei sind je nach Qualität des Blogs, der Nutzung Netz interner Strukturen und der jeweiligen Kundengruppe sehr unterschiedliche Steigerungsraten des jeweiligen Umsatzes zu beobachten.

Mit diesem Blog eröffne ich eine Reihe von Artikeln die dir helfen einen eigenen Blog zu erstellen, ihn sinnvoll mit deinem Shop zu verknüpfen und einfache Analysewerkzeuge zu benutzen um auch bewerten zu können wie sich dieser Blog auf deinen Shop auswirkt.

Bloggen Teil I:


Eine wichtige Entscheidung vor der Errichtung deines Blogs ist:


Wen will ich mit meinem Blog erreichen ?


Natürlich willst du Kunden für deinen Shop, aber ein Blog macht nicht neugierig weil er nur Werbung für deinen Shop enthält. Das wäre ein schlechter Blog !


Kunden(innen) wollen Emotionen, Geschichten, Neues oder Informationen !

Also bevor du die ersten Zeilen schreibst, überlege welche Art von Blog du einrichten willst und welche Zielgruppe du ansprechen willst.

Versuche da ruhig mal neue Wege zu gehen, also nicht noch (das folgende sei mir als Mann erlaubt) einen Blog mit Handyfotos vom letzten Cafe am Montag.

Wenn du als Blogger(in) etabliert bist, kannst du das natürlich, aber für den Start empfehle ich für Shopbesitzer(innen) ein anderes Vorgehen.

Mögliche Themen wären:

Stelle einen regionalen Bezug her, wenn dir das liegt. Wenn du Produkte mit regionalem Bezug hast, liegt das sogar auf der Hand. Wenn du mit Bernstein Schmuck herstellst, dann berichte über die Ostsee, wie Bernstein gesammelt wird, Fotos...

Werde zur Anlaufstelle für regionale Termine, Veranstaltungen, Einkaufsmöglichkeiten usw...

Wenn du über besondere handwerkliche Fähigkeiten verfügst, dann erzähl über Techniken, Traditionen, fast verloren gegangenes, Museen, passende Filme im TV...

Wenn deine Produkte einem bestimmten Zeitgeist entsprechen, dann berichte über verwandte Dinge aus dieser Zeit. Überleg mal selbst: Meine Produkte sind Kleider aus den 50´ Jahren... was passt da thematisch in einen Blog ?

Werde zur Nachrichtenzentrale für Neues. Stelle auf deinem Blog als erste(r) zu deinen Produkten und/oder zu dir passende Bücher, Filme, Stoffe, Trends vor. (Bedeutet aber einen nicht zu unterschätzenden zeitlichen Aufwand)

Werde zum Experten (in) für den Einkauf von Zubehör und Rohmaterial (aber nur wenn das deinem Shop nicht schadet). Berichte immer wieder über neue, günstige, bessere ... Materialien.

Mache deine Zielgruppe zum Inhalt deines Blogs (Kinder, Garten, Ausgehn, ...)

Natürlich passen auch Bilder von deinem Atelier, deinen Produkten usw. in deinen Blog, aber sie sollten nie den Schwerpunkt ausmachen !

Lege für dich vorher fest wie viel du von dir persönlich erzählen willst und achte auf Bilder die du in den Blog stellst.

Soll dein Blog sachlich informativ oder spontan emotional sein ?

Noch etwas wichtiges vorab:
Schreibe Textbeiträge von mindetens 300 Wörtern, dann findet Google dich besser. 

In den nächsten Tagen geht es dann um folgende Themen:

Wie bekomme ich Leser auf den Blog ?
Was muss ich an formellen Dingen beim Gestalten beachten um von Google besser gefunden zu werden ?
In welchen zeitlichen Abständen sollten neue Artikel erscheinen ?
Wie kann ich an Informationen über meine Blogleser gelangen ?






Donnerstag, 16. Juni 2011

Wichtig: Belege sammeln...

Damit du in deiner Einkommenssteuerklärung die du allein oder mit deinem Steuerberater erstellst, auch wirklich alle betrieblichen Kosten gelten machst, ist es wichtig alle relevanten Belege aufzuheben.

 Dazu gehören:
Handy, Telefon, Internet, Reisekosten, betrieblich gefahrene Km mit dem PKW, Porto, Verpackung, Rohmaterialien für deinen Shop, Werbungskosten, Weiterbildungskosten, Fachbücher, Beratungskosten, alle notwendigen Verbrauchsmaterialien, Büromaterial, betriebl. bedingte Reperaturen, evtl. Kosten für das häusliche Arbeitszimmer oder deine Werkstatt, Visitienkarten etc.

Schwierig wird es von du auf einem Flohmarkt Dinge entdeckst die du gut für deinen Shop gebrauchen kannst, dir der Verkäufer aber keinen Beleg geben will.

Du kannst dann einen Eigenbeleg erstellen, auf dem der Name des Verkäufers, Ort, Datum, eine Beschreibung des erworbenen Artikels und der Preis enthalten sein sollte. Sollte die Notwendigkeit eines Eigenbeleges öfter Vorkommen empfehle ich eine Tabelle anzulegen, in der alle Einzelbelege nochmals nummeriert aufgelistet sind. Bei Unsicherheiten frag deinen Steuerberater.

Donnerstag, 9. Juni 2011

Existenzgründungszuschuss wird ab Nov. 2011 erheblich verändert...

  • Der Gründungszuschuss wird von einer Pflicht in eine Ermessensleistung geändert. Es gibt also keinen Anspruch mehr auf diese Leistungen. Eine Gründungsförderung muss jetzt früher beantragt werden und es wird bei jedem Einzelfall aufgrund der Qualifikationen des Gründers, des Geschäftsplanes und der Einschätzung der Marktfähigkeit entschieden.
  • Die Tragfähigkeit von Gründungskonzepten werden wie bisher von Sachverständigen geprüft und bescheinigt.
  • Entscheidend bei der Änderung ist dass die erforderliche Restanspruchsdauer auf Arbeitslosengeld  von 90 auf 150 Tage erhöht wird. Du musst also den Antrag spätestens dann stellen wenn du noch 5 Monate Anspruch auf Abeitslosengeld hast. Die erste Förderphase (Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes plus Pauschale in Höhe von 300 Euro) wird von neun auf sechs Monate gekürzt und die zweite Förderphase (Pauschale in Höhe von 300 Euro) wird von sechs auf neun Monate verlängert. 
  • Damit wird dieser Zuschuss für Existenzgründer(innen) deutlich unattraktiver und der Markteintritt aufgrund der geringeren finanziellen Unterstützung schwieriger.

Donnerstag, 2. Juni 2011

Grenzgänger(innen)

Nachfolgend ein Link zur Downloadmöglichkeit einer guten Übersichtsbroschüre für Grenzgänger (Deutschland/Österreich/ Schweiz..).

http://www.bodensee-oberschwaben.dgb.de/mitwirken_gestalten/INFOS_fuer_Grenzgaenger/index_html?-C=

Mittwoch, 1. Juni 2011

Nach dem Urlaub:

Eine oft gestellte Frage auf meinen Gründerseminaren ist:

Wie kann ich meine Produkte besser verkaufen und bei meinem angestrebten Verkaufspreis bleiben ?

Hier folgen ein paar Tipps:

Lege einen Ordner über deine Wettbewerber an und sammle folgende Informationen:

Preis, evtl. Sonderaktionen mit Nachlässen, Versandkosten, Versandart, Bezahlmöglichkeiten, Versand in welche Länder, Eingehen auf Sonderwünsche, Lieferzeit.

Shopname, Shopaufmachung, Fotos (sehr wichtig!), Produktbeschreibung (sehr wichtig), Banner, weitere Produkte im Shop des Wettbewerbers, Facebookseite vorhanden ?, Blog vorhanden ?

Wie wird das Produkt verpackt, wie ist die Kundenkommunikation, gibt es Beigaben im Packet ?

Versuche dich dann in diese gesammelten Informationen einzuordnen und dich zu verbessern.

Erarbeite Alleinstellungsmerkmale für dein Produkt:

Was unterscheidet mein Produkt vom Wettbewerb ?

Verwendetes Material, Qualität, Gütesiegel, Design, etc.

Erarbeitete Alleinstellungsmerkmale muss auch dein möglicher Kunde erfahren, also versuche das in den Beschreibungen unter zubringen.

Montag, 4. April 2011

Mein erster Mitarbeiter (Teil I)



Wenn  man das erste Mal ein richtig stürmisches Weihnachtsgeschäft erlebt und dann aus zeitlichen Gründen den Dawandashop schon am 01.12. des Jahres schließen muss, weil auch nächtelanges Arbeiten die anstehende Arbeit nicht weniger werden lässt, ist es zwingend notwendig über den ersten oder die ersten beiden Mitarbeiter nach zudenken.
Eigentlich hätte dieser Prozess schon Monate vorher beginnen müssen, denn vorher steht die oft langwierige Suche nach geeigneten Mitarbeitern, zum ersten Mal die Überlegung, wer kann mich eigentlich wie mit gleichbleibender Qualität ersetzen und sicherlich auch eine ganz andere vorbereitende Organisation der Arbeitsschritte, vielleicht Einteilung der Maschinen, frühzeitiger Order von Rohmaterialien usw.
Dann bleibt natürlich auch die Frage unter welchen Rahmenbedingungen kann ich eigentlich Mitarbeiter beschäftigen.
Außer der Beauftragung auf abgerechnete Stundenbasis, der Mitarbeiter wäre dann auch selbstständig, kommen vor allem Beschäftigungsverhältnisse auf der sogenannten 400,--  Basis in Frage.

Hier sind ein paar Tipps zusammen gestellt, die vielen nicht bekannt sind und eine Beschäftigung von Mitarbeitern einfacher macht.
Bei den sogenannten kurzfristigen Beschäftigungen von Mitarbeitern fallen, wenn man die Rahmenbedingungen kennt, keine Sozialversicherungsbeiträge an.
Also wenn du jemanden für nicht mehr als 3 Monate oder nicht mehr als 50 Tage in der Vorweihnachtszeit beschäftigst, dann bekommt dein Mitarbeiter z. B. pro Monat 300,-- Euro von dir und weder du noch dein Mitarbeiter hat weitere Abgaben an die Sozialversicherungen zu zahlen.
Allerdings ist oft auf den ausgezahlten Betrag Lohnsteuer zu zahlen, hier empfehle ich das Buch:
400,-- Euro Jobs von Irmelind R. Koch, ISBN 978-3-8029-3339-4 oder den Besuch bei einem Steuerberater, da ich hier nicht alle Einzelfälle auflisten kann, die die jeweilige steuerliche Situation beeinflussen.
Wichtig ist bei den kurzfristigen Beschäftigungen weiterhin, dass es keine Begrenzung des Lohnes gibt, also die klassische 400,-- Euro Grenze überschritten werden darf.
  
 Nicht vergessen darf man aber die rechtzeitige Meldung des Beschäftigungsverhältnisses bei der

Minijob- Zentrale
45115 Essen
Tel: 01801/200504 oder 0355/290270799 (Festnetz: 3,9 cent/Minute)

Es gibt weiterhin ein kostenloses Softwareprodukt, weitere Informationen unter www.itsg.de oder www.datenaustausch.de.

Eine verspätete Meldung kann sofort zu einem Bußgeld führen!


Noch etwas Wichtiges:
Wenn Ihr selbst als Shopbesitzer nebenberuflich selbstständig seid, dürft ihr nie mehr als 400,-- Gehalt an Mitarbeiter zahlen, weil euch sonst eure Krankenkasse als hauptberuflich selbstständig einstufen kann und dann deutlich höhere Krankenversicherungsbeiträge anfallen.

Für Rückfragen stehe ich unter Juergen.rohloff59@web.de zur Verfügung.

Ich werde in 1 wöchigen Abständen immer wieder Tipps und Aktuelles für Shopbesitzer und oder Existenzgründer  auf meinem neuen Blog veröffentlichen. 

Neues erfahrt ihr auch immer wieder bei www.annesvea.de mit der ich gemeinsam ein ebook für Existenzgründer geschrieben habe und Seminare für Existenzgründer halte.