Mit der gerade in Kraft getretenen neuen Richtlinie 2009/48EG sollen Warnhinweise die am Spielzeug angebracht werden müssen, auch im jeweiligen Onlineshop " schon vor dem Kauf" sichtbar sein.
Vorhanden sein sollten:
- Allgemeiner Warnhinweis genau für den passenden Altersbereich
- Aktivitätsspielzeug mit dem Hinweis nur für den Hausgebrauch
- funktionelles Spielzeug mit dem Hinweis nur Benutzung unter unmittelbarer Aufsicht von Erwachsenen
- Spielzeug das mit Bändern, Schnüren oder ähnlichem befestigt wird mit dem Hinweis das sobald das Kind krabbelt es nicht mehr benutzt werden sollte
Jeder Hinweis soll mit dem Wort "Achtung" beginnen und nicht nur im Shop sondern auch am Spielzeug oder auf einem Beipackzettel vorhanden sein.
Aus meiner Sicht kommen da z.B. alles was am Kinderwagen, Laufstall, Autositz etc. befestigt wird in Frage. Hinsichtlich des Alters muss jeder einen Hinweis schreiben. Bei sogenanntem funktionellem Spielzeug lieber auch ein Hinweis mehr als zuwenig.
Fazit:
Ein paar kleine Hinweise in euren Produktbeschreibungen im Onlineshop (immer auf das jeweilige Produkt abgestimmt) erhöhen eure Rechtssicherheit nach der seit dem 20.07.2011 geltenden Richtlinie deutlich. Sehr sicher (Ich bin kein Jurist) ist das Fehlen dieser Hinweise auch abmahnfähig, da es keine Übergangsvorschriften gibt. Falls das Fehlen dieser Hinweise abmahnfähig ist, kann man mit einem Klick auf deine Produktseite feststellen ob die notwendigen Hinweise vorhanden sind oder nicht.
Wer es genauer wissen will:
http://www.shopbetreiber-blog.de/2011/07/14/spielzeugrichtlinie/
Danke für den Tipp, das ist sehr hilfreich, da ich gerade dabei bin, einige kleine Spielzeuge, vorallem auch zum Aufhängen am Kinderwagen oder Babybett usw. herzustellen. Da werde ich das unbedingt berücksichtigen.
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