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Donnerstag, 9. Juni 2011

Existenzgründungszuschuss wird ab Nov. 2011 erheblich verändert...

  • Der Gründungszuschuss wird von einer Pflicht in eine Ermessensleistung geändert. Es gibt also keinen Anspruch mehr auf diese Leistungen. Eine Gründungsförderung muss jetzt früher beantragt werden und es wird bei jedem Einzelfall aufgrund der Qualifikationen des Gründers, des Geschäftsplanes und der Einschätzung der Marktfähigkeit entschieden.
  • Die Tragfähigkeit von Gründungskonzepten werden wie bisher von Sachverständigen geprüft und bescheinigt.
  • Entscheidend bei der Änderung ist dass die erforderliche Restanspruchsdauer auf Arbeitslosengeld  von 90 auf 150 Tage erhöht wird. Du musst also den Antrag spätestens dann stellen wenn du noch 5 Monate Anspruch auf Abeitslosengeld hast. Die erste Förderphase (Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes plus Pauschale in Höhe von 300 Euro) wird von neun auf sechs Monate gekürzt und die zweite Förderphase (Pauschale in Höhe von 300 Euro) wird von sechs auf neun Monate verlängert. 
  • Damit wird dieser Zuschuss für Existenzgründer(innen) deutlich unattraktiver und der Markteintritt aufgrund der geringeren finanziellen Unterstützung schwieriger.

2 Kommentare:

  1. Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.

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  2. Hallo, ich bin gerade einwenig verwirrt und schreibe desshalb an sie, in der Hoffnung das mir jemand die Sachlage erklärt.

    Um was geht es?

    Ich bin Mutter und beziehe ALG 2 Leistungen und habe den Entschluss gefasst mich mit einem Baby und Kinderlabel Selbstständig zu machen. Da ich aus den ALG 2 Leistungen nicht alleine Gründen kann, habe ich auf das Einstiegsgeld als Förderung gehofft.

    Habe nun ein Konzept mit Finanzplan geschrieben und hatte Freitag Termien, zur Beratung, bei meiner Fallmanagerin.Ich wollte ihr gleich meinen Plan erklären und das Konzept vorlegen, da meinte sie das Selbstständigkeit nicht mehr gefördert wird. Wenn ich mich Selbstständig machen will, werde ich aus den Leistungen gestrichen - beziehe somit kein Geld mehr von der Arge und muss von jetzt auf gleich auf eigenen Beinen stehen.

    Da ich mich ausreichent, dachte ich bis dahin noch, informiert habe, bevor ich angefangen habe den Plan von der Selbstständigkeit umzusetzen, bin ich nun verwirrt.

    Beruht ihre Aussage auf Tatsachen? Da ich nichts im Internet darüber finde frage ich nun Sie.

    Ich hoffe auf Antwort

    Mit freundlichem Gruß

    KoBoldtDesign

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