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Montag, 4. April 2011

Mein erster Mitarbeiter (Teil I)



Wenn  man das erste Mal ein richtig stürmisches Weihnachtsgeschäft erlebt und dann aus zeitlichen Gründen den Dawandashop schon am 01.12. des Jahres schließen muss, weil auch nächtelanges Arbeiten die anstehende Arbeit nicht weniger werden lässt, ist es zwingend notwendig über den ersten oder die ersten beiden Mitarbeiter nach zudenken.
Eigentlich hätte dieser Prozess schon Monate vorher beginnen müssen, denn vorher steht die oft langwierige Suche nach geeigneten Mitarbeitern, zum ersten Mal die Überlegung, wer kann mich eigentlich wie mit gleichbleibender Qualität ersetzen und sicherlich auch eine ganz andere vorbereitende Organisation der Arbeitsschritte, vielleicht Einteilung der Maschinen, frühzeitiger Order von Rohmaterialien usw.
Dann bleibt natürlich auch die Frage unter welchen Rahmenbedingungen kann ich eigentlich Mitarbeiter beschäftigen.
Außer der Beauftragung auf abgerechnete Stundenbasis, der Mitarbeiter wäre dann auch selbstständig, kommen vor allem Beschäftigungsverhältnisse auf der sogenannten 400,--  Basis in Frage.

Hier sind ein paar Tipps zusammen gestellt, die vielen nicht bekannt sind und eine Beschäftigung von Mitarbeitern einfacher macht.
Bei den sogenannten kurzfristigen Beschäftigungen von Mitarbeitern fallen, wenn man die Rahmenbedingungen kennt, keine Sozialversicherungsbeiträge an.
Also wenn du jemanden für nicht mehr als 3 Monate oder nicht mehr als 50 Tage in der Vorweihnachtszeit beschäftigst, dann bekommt dein Mitarbeiter z. B. pro Monat 300,-- Euro von dir und weder du noch dein Mitarbeiter hat weitere Abgaben an die Sozialversicherungen zu zahlen.
Allerdings ist oft auf den ausgezahlten Betrag Lohnsteuer zu zahlen, hier empfehle ich das Buch:
400,-- Euro Jobs von Irmelind R. Koch, ISBN 978-3-8029-3339-4 oder den Besuch bei einem Steuerberater, da ich hier nicht alle Einzelfälle auflisten kann, die die jeweilige steuerliche Situation beeinflussen.
Wichtig ist bei den kurzfristigen Beschäftigungen weiterhin, dass es keine Begrenzung des Lohnes gibt, also die klassische 400,-- Euro Grenze überschritten werden darf.
  
 Nicht vergessen darf man aber die rechtzeitige Meldung des Beschäftigungsverhältnisses bei der

Minijob- Zentrale
45115 Essen
Tel: 01801/200504 oder 0355/290270799 (Festnetz: 3,9 cent/Minute)

Es gibt weiterhin ein kostenloses Softwareprodukt, weitere Informationen unter www.itsg.de oder www.datenaustausch.de.

Eine verspätete Meldung kann sofort zu einem Bußgeld führen!


Noch etwas Wichtiges:
Wenn Ihr selbst als Shopbesitzer nebenberuflich selbstständig seid, dürft ihr nie mehr als 400,-- Gehalt an Mitarbeiter zahlen, weil euch sonst eure Krankenkasse als hauptberuflich selbstständig einstufen kann und dann deutlich höhere Krankenversicherungsbeiträge anfallen.

Für Rückfragen stehe ich unter Juergen.rohloff59@web.de zur Verfügung.

Ich werde in 1 wöchigen Abständen immer wieder Tipps und Aktuelles für Shopbesitzer und oder Existenzgründer  auf meinem neuen Blog veröffentlichen. 

Neues erfahrt ihr auch immer wieder bei www.annesvea.de mit der ich gemeinsam ein ebook für Existenzgründer geschrieben habe und Seminare für Existenzgründer halte.