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Samstag, 30. Juli 2011

CE Kennzeichnung Spielzeug

In der EU ist die Kennzeichnung von Spielzeug mit einem genormten CE Symbol Pflicht.

"Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass das Produkt den produktspezifisch geltenden europäischen Richtlinien (seit 1. Dezember 2009, mit dem Inkrafttreten des „Vertrags von Lissabon“: EU-Richtlinien) entspricht. Das CE-Logo allein lässt keine Rückschlüsse zu, ob das Produkt durch unabhängige Stellen auf die Einhaltung der Richtlinien überprüft wurde. Ist jedoch nach dem Logo eine vierstellige Kennnummer (Identifikationsnummer) angebracht, weist dies auf die Einbindung einer Benannten Stelle in das Konformitätsbewertungsverfahren hin. Die CE-Kennzeichnung ist kein Gütesiegel (Qualitätszeichen)." 
( entnommen aus Wiki )



Das Anbringen dieses vorgeschriebenen Symboles mit der dazu gehörigen Dokumentationen und Untersuchungen bedarf aber einiger Vorarbeit und ist beim Erstellen von Kleinserien nicht ganz so einfach.
Ich habe vor vielen Jahren 2 Handbücher im Umweltbereich für das Qualitäts- und Umweltmanagement erstellt und habe eine Weile benötigt bis ich überhaupt die verschiedenen Begriffe und dazugehörigen Normen verstanden habe.

Aufgrund der Nachfragen aus meinem letzten Blog kann ich mittlerweile die Erstellung dieses
CE -Zeichens für Spielzeug als komplette Dienstleistung anbieten.

Dazu benötige ich 2 Exemplare des Spielzeuges und wenn vorhandenen Datenblätter der vorhandenen benutzten Ausgangsmaterialien.
Möglicherweise sind im Zuge der Durchführung der Prüfungen noch Modifikationen eures Produktes notwendig, die dann abgestimmt werden.
Nach den bestandenen Prüfungen erhaltet ihr dann einen Ordner mit den Prüfberichten und der Produktdokumentation sowie der eigens für euch ausgestellten Konformitätserklärung. Mit dem persönlichen Unterschreiben dieser Erklärung könnt ihr das CE Zeichen dann abschließend an euren Produkten anbringen. Die von mir erstellten Unterlagen müsst ihr dann 10 Jahre aufbewahren.


Sinnvoll ist dieses Verfahren natürlich nur für immer wieder ähnlich erstellte Produkte und nicht für wirkliche Einzelstücke. Geprüft werden z.B. Stoffpuppen, Holzspielzeug und ähnliches.

Wichtig:

Eine Prüfung ist natürlich nur sinnvoll wenn für das Produkt z. B. jetzt schon umweltverträgliche Ausgangsprodukte verwendet werden und/oder z.B. Näharbeiten so beanspruchbar sind das der Prüftest auch bestanden werden kann. Möglicherweise ergibt das Prüfverfahren auch notwendige Änderungen in der Materialbeschaffung oder in der Art und Weise der Produktherstellung.


Ein schriftliches Angebot könnt ihr unter juergen.rohloff59@web.de anfordern.

Samstag, 23. Juli 2011

Neue Warnhinweise im Onlinehandel mit Spielzeug

Für Spielzeug gibt es schon eine Weile eine Menge an vorgeschriebenen Warnhinweisen und Verordnungen.
Mit der gerade in Kraft getretenen neuen Richtlinie 2009/48EG sollen Warnhinweise die am Spielzeug angebracht werden müssen, auch im jeweiligen Onlineshop " schon vor dem Kauf" sichtbar sein.
Vorhanden sein sollten:
  • Allgemeiner Warnhinweis genau für den passenden Altersbereich
  • Aktivitätsspielzeug mit dem Hinweis nur für den Hausgebrauch
  • funktionelles Spielzeug mit dem Hinweis nur Benutzung unter unmittelbarer Aufsicht von Erwachsenen
  • Spielzeug das mit Bändern, Schnüren oder ähnlichem befestigt wird mit dem Hinweis das sobald das Kind krabbelt es nicht mehr benutzt werden sollte
 Diese Liste ist nichtvollständig sondern es sind nur die mir aufgefallenen Dinge angesprochen.
Jeder Hinweis soll mit dem Wort "Achtung" beginnen und nicht nur im Shop sondern auch am Spielzeug oder auf einem Beipackzettel vorhanden sein.

Aus meiner Sicht kommen da z.B. alles was am Kinderwagen, Laufstall, Autositz etc. befestigt wird in Frage. Hinsichtlich des Alters muss jeder einen Hinweis schreiben. Bei sogenanntem funktionellem Spielzeug lieber auch ein Hinweis mehr als zuwenig.



Fazit:

Ein paar kleine Hinweise in euren Produktbeschreibungen im Onlineshop (immer auf das jeweilige Produkt abgestimmt) erhöhen eure Rechtssicherheit nach der seit dem 20.07.2011 geltenden Richtlinie deutlich. Sehr sicher (Ich bin kein Jurist) ist das Fehlen dieser Hinweise auch abmahnfähig, da es keine Übergangsvorschriften gibt. Falls das Fehlen dieser Hinweise abmahnfähig ist, kann man mit einem Klick auf deine Produktseite feststellen ob die notwendigen Hinweise vorhanden sind oder nicht.


Wer es genauer wissen will:

http://www.shopbetreiber-blog.de/2011/07/14/spielzeugrichtlinie/


Mittwoch, 13. Juli 2011

Produktkalkulation

Produkte von Wettbewerbern auf DaWanda werden oft viel zu günstig angeboten.
Für den wirtschaftlich orientierten Shopbetreiber ist das allerdings oft ärgerlich und es ist schwierig für solche Situationen Lösungswege zu finden.

Bevor du dich mit den Preisen der Wettbewerber auseinandersetzt, solltest du aber deine Produkte durchkalkulieren. Dazu benötigst du:

Deine Gründungskosten (Besonders dann wichtig wenn du für die Gründung viel angeschafft hast, also Notebook, Nähmaschine und erstes Warenlager)

Deine laufenden Kosten (Verbrauchsmaterial, Versicherungen, Mieten, Telefon, Internet, Werbung,  Wartungskosten etc...)

Deine nur für dieses Produkt anfallenden Kosten (meistens nur das Rohmaterial, also z.B. Stoff, Knöpfe, Bänder etc..) und hochgerechnet die Werbungskosten für dieses Produkt.

Dein Zeitaufwand für die Materialbeschaffung, die Produktherstellung, die Produktfotografie, die Produktbeschreibung, die Kommunikation mit dem Kunden und die Verpackung.

Wenn du das alles hoch rechnest wirst du erst mal überrascht sein.

Du verkaufst nämlich dein Produkt zu günstig oder arbeitest zu einem minimalem Stundensatz.

Wie gehst du dann mit diesem Wissensstand um ?

Stell einer Liste der Preise deiner direkten Wettbewerber auf  und versuch dich anschließend einzuordnen.

Dabei wirst du einen Kompromiss zwischen deinem angestrebten Kalkulationspreis und den Marktverhältnissen eingehen müssen.

Wenn du deinen angestrebten Preis nicht durchsetzen kannst, lies dir den Beitrag "Nach dem Urlaub" durch.

Versuch deinen Preis über deutlichere Alleinstellungsmerkmale  durchzusetzen, dabei brauchst du Geduld. Verändere dein Produkt etwas, damit es weniger vergleichbar wird.

Freitag, 8. Juli 2011

Gründung aus der Elternzeit I

Bei meinem Coaching und auf meinen Seminaren mit AnnSvea treffe ich immer wieder auf Frauen in der Elternzeit die sich mit dem Gedanken tragen, neben- oder hautpberuflich einen Shop bei DaWanda zu eröffnen. In dieser Reihe stelle ich Beispiele vor wie so etwas laufen könnte:

Andrea, 27 seit 1,5 Jahren in Elternzeit, davor als Angestellte tätig:

Andrea hat einen Shop als Privatperson bei DaWanda angemeldet und kann seitdem ihr Sohn besser schläft deutlich mehr Produkte in ihren Shop stellen. Ihr macht das ganze auch weiterhin Spaß und der Umsatz steigt auch.
Neben der Frage ob das jetzt schon gewerbliches Handeln ist, überlegt Sie mit ihrem Mann ob sie diesen Shop nicht nebenberuflich oder sogar im Haupterwerwerb weiter betreiben soll. Nach einem Tel. mit mir wird zunächst geklärt ob Sie nach der Elternzeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld und damit auch auf den Existenzgründerzuschuss hat. Außerdem wird das zu erwartende Arbeitslosengeld hoch gerechnet.
Die Recherche ergibt einen Anspruch auf ca. 700,-- Euro Arbeitslosengeld zuzüglich der 300,-- Zuschuss bei einer Gründung aus der Arbeitslosigkeit.
Wir entwicklen gemeinsam einen Geschäftsplan, reichen ihn bei der zuständigen Agentur ein und nach einem Tag Arbeitslosigkeit (Das ist notwendig um den Formalien gerecht zu werden !) gründet Andrea ihre eigen Firma im Haupterwerb.

Sie erhält 9 Monate ca. 1000,- Euro von der Agentur, muss sich jetzt selbst krankenversichern (bekommt aber einen Sondertarif der Krankenkasse für Existenzgründer aus der Abeitslosigkeit) und braucht diesen Zuschuss nicht versteuern.

Um sich finanziell besser zu stellen nimmt sie weiterhin einen 400,-- Job an. (ist erlaubt, auch in den Zeiten der Förderung !)

Ihr Einkommen setzt sich jetzt wie folgt zusammen:

1000,-  (Existenzgründerzuschuss)

400,-- (Gewinn Anfangsphase Shop)

400,-- (400,-- Eurojob)

Nach 9 Monaten fällt der Gründungszuschuss weg, aber auf einen erfolgreichen Antrag hin bekommt Sie noch für weitere 6 Monate 300,-- Zuschuss zu ihren Sozialversicherungen.
Die Shopumsätze sind mittlerweile gestiegen, so daß auch nach Abzug der Krankenkassebeiträge der Shopbetrieb wirtschaftlich tragbar ist.

Aufgrund der immer unterschiedlichen privaten Situationen gibt es natürlich viele Möglichkeiten wie so eine Gründung ablaufen könnte.

Nochmals ein wichtiger Hinweis:

Ab November werden sich die Bedingungen für den Gründerzuschuss deutlich verschlechtern, wer sich mit dem Gedanken trägt sich aus der Arbeitslosigkeit, Elternzeit über einen Weg wie oben beschrieben selbstständig zu machen, sollte versuchen dies noch vor dem November 2011 zu tun.

Samstag, 2. Juli 2011

Bloggen Teil II (Auswertung von Klicks)

Viele Verkäufer(innen) bei DaWanda bloggen auch, können aber oft nicht eindeutig erfassen wie sich die Veröffentlichung eines neuen Posts auf die Zugriffzahlen ihres Shops auswirken.

Eine Auswertung der Anzahl der Klicks vom Blog zum Shop ermöglicht z.B. zu erfassen ob bestimmte Themen im Blog zu mehr Besuchern auf dem eigenen Shop führen.

In diesem Artikel will ich kurz ein paar Tools auflisten, mit denen die Erfasssung der Klicks auf den Link zum eignen Shop möglich ist.

Wenn du bereits Google Analytics hinter deinen Blog gelegt hast, kannst du ein Script hinter jeden Link einfügen, dass dir anschliessend eine direkte Auswertung in Google Analytics zuläßt.

Eine weitere einfachere Möglichkeit ist die Nutzung von Diensten bei denen du deinen Blog anmeldest. Hier ein paar Links:

http://www.clickmeter.com/

http://www.crazyegg.com/

http://www.clicktale.com/

Wer mit WordPress arbeitet kann folgenden Link nutzen:

http://wordpress.org/extend/plugins/wp-click-track/

Je nach Bloganbieter können aber manchmal nur bestimmte Methoden angewendet werden  und eine weitere statitistische Auswertung kann schwierig sein.
Mit den erwähnten Onlinediensten ist weiterhin eine richtige Analyse des Besucherverhaltens auf deiner Blogoberfläche möglich. Wer will kann dann seine Layoutgestaltung an des Such- und Klickverhalten seiner Besucher anpassen.

Falls jemand Rückfragen hat: siehe Mailadresse oben