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Dienstag, 23. August 2011

Gründerpersönlichkeiten

Nicht jeder Gründer ist sich beim Schritt in die Selbstständigkeit darüber im klaren welche sehr unterschiedlichen Anforderungen beim Schritt in die Selbstständigkeit auf ihn (oder sie) zukommen werden.
 
Neben der Frage nach einem guten Produkt und einem ausreichend großen Markt, stellen sich immer auch Fragen aus den Bereichen Recht, Steuern, Marketing, Verwaltung, Kalkulation usw.

Eine wichtige Qualifikation ist dabei auch die Fähigkeit eine objektive Einschätzung der eigenen Persönlichkeit und der eigenen Fähigkeiten in Bezug auf die Selbstständigkeit durchführen zu können.

Nur sehr selten haben Gründer mit dem Start in die Selbstständigkeit alle notwendigen Fähigkeiten,  hier gilt es frühzeitig diese Lücken zu erkennen und sich entweder selber weiter zu qualifizieren und /oder Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen.


Vor 2 Wochen rief RTL Punkt 12 bei mir an, die Redaktion war auf der Suche nach erfolgreichen Gründerinnen.
Mir fiel natürlich sofort AnneSvea ein, die ich beim Übergang aus dem Nebenerweb in den Haupterwerb als Coach begleitet habe und mit der ich gemeinsam Seminare für Gründer(innen) auf DaWanda gebe.
Es macht mit immer noch viel Spaß Anne bei ihren raschen Fortschritten zu beobachten und zu erleben wie sie mit ihrer ausgeprägten Persönlichkeit ihrer Firma ein ganz eigenes Profil verschafft.

Genauer Sendetermin ist noch nicht bekannt, wird von mir nachgereicht.

Anmerkung:

Dieser Blog und die Mails die ich bekomme machen mir eine große Freude, die Leser kommen mittlerweile aus:

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Mittwoch, 17. August 2011

Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten


Handbuch QS                                                Dipl. Biol. Jürgen Rohloff
Stand 08/2011                                               Qualitätssicherung
Entwurf 01                                                      CE Spielzeug
Dokument 0010                                            Stand: 12.08.2011
                                                                            Version: 001







Vorschriften Spielzeug für Kinder unter drei Jahre
(Zusammenfassung)






Allgemeine Vorschriften für Spielzeug
Allgemeines und Dokumentation:
Anlage eines CE Ordners mit Vergabe einer eindeutigen Produktnummer.

Ordner enthält:                                   Deckblatt mit Konformitätserklärung
                                                               Produktname
                                                               Inhaltsverzeichnis
                                                               Fotos
                                                               Beschreibung
                                                               Qualitätssicherung
                                                               Verwendete interne Arbeitsanweisungen
                                                               Abgeleitete Checkliste nach Norm EN 71
                                                               Abgrenzung Alter
                                                               Warnhinweise
                                                               Bedienungsanleitung
                                                               Wasch- und Pflegehinweise
                                                               Liste der verwendete Materialen
                                                               Verpackung und Versand
                                                               Prüfprotokolle
                                                               Datenblätter der Lieferanten
                                                               Abschließender Kurzbericht




                                                               Im Anhang:
                                                               Formblatt ausgelieferte Produkte
                                                               Jeweils Kopie des Bestellvorgangs
                                                               und dokumentierter Abweichung
                                                               Formblatt Änderungsmitteilungen
               

 Foto:
Übersichtsfoto und Detailfotos relevanter Teile


Beschreibung:
Produktbeschreibung mit möglichen Abwandlungen.
Spielzweck und besonderes.


Qualitätssicherung und Interne Vorschriften:
Auflistung der verwendeten Materialien
Produktionsvorschriften
Inhaberin führt Qualitätskontrolle durch
Verweis auf externe Qualitätssicherung und Prüfung durch Jürgen Rohloff




Gefährdungsanalyse:
Möglichst genaue Beschreibung aller evtl. auftretenden Gefährdungen und der daraus resultierenden Maßnahmen. (wird von mir durchgeführt)



Genaue Eingrenzung des Alters:
0 – 36 Monate …
Aus EN und weiterführenden Verweisen prüfen und übernehmen



Erstellung Warnhinweise:
Aus EN übernehmen.


Bedienungsanleitung:

Leicht verständliche kurze Bedienungsanleitung, mit Waschhinweis, Altershinweis, Warnhinweis.






Verpackung und Versand:

Kurze Beschreibung von Verpackung und Versand.
Angabe der Lieferanten
Beutel aus flexiblem Kunststoff mit einer Öffnung von mehr als 38 cm dürfen nicht mit einem Ziehband oder einer Schnur verschlossen werden.
Auch für ein noch verpacktes Teil gelten die Grenzanforderungen (Schablonenprüfung) der EN.


Hinweis:
Die CE Spielzeug wird nicht angewendet für:
Spielplatzgeräte (aber nur bei öffentlicher Nutzung)
Dekorative Gegenstände (für Feste etc..)
Produkte für Sammler (muss aber Altersgrenze ab 14 Jahre vermerkt sein)
Sportgeräte (wenn Nutzer über 20 kg)
Funktionelle Lernprodukte (aber nur wenn mehr als 24 Volt) ausschließlich zur Didaktik unter Anleitung eines Erwachsenen
Produkte für Schulen (evtl. Kindergärten ?) unter Aufsicht eines geeigneten Erwachsenen
Schnuller für Säuglinge
Mode Accessoires für Kinder die nicht als Spielzeug gedacht sind (sehr schwammig !)
Diese Auflistung ist unvollständig !





Besondere Vorschriften für Spielzeug  unter 36 Monate:

Hinweis:
Es wird unterschieden zwischen:
Kinder unter 36 Monaten
Kinder unter 18 Monaten
Kinder die zu jung sind um ohne Hilfe zu sitzen
Spielzeug mit weicher Füllung und einfachen Formen zum Halten und Kuscheln wird immer nach der EN als Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten eingestuft!

Hygiene:
Jedes Spielzeug muss waschbar sein.  Kleine Textbeschreibung als Datenblatt (wie waschbar) wird als Datenblatt angehängt.

Längen von Schnüren u.ä.:
Höchstens 22 cm bei Kindern unter 18 Monaten
Höchstens 30 cm bei älteren Kindern
Bei Maßen zwischen 22 cm und 30 cm bei Kindern zwischen 18 Monaten und 36 Monaten muss zusätzlich ein Warnhinweis angebracht werden.

Durchmesser:
Möglichst kein Durchmesser kleiner als 3 cm bei Kugel ähnlichen Objekten



Mechanische Untersuchungen:
Werden von mir durchgeführt und sind als Protokoll der Dokumentation angehängt.
Möglicherweise notwendige Änderungen des Produktes und dann resultierende Wiederholungsmessungen werden direkt mit dem Auftraggeber abgestimmt.

Stoffe:
Möglichst Klasse I oder separate Analytik, wenn nicht sofort möglich als Ausnahme in die Dokumentation, Nachweis über Datenblatt des Lieferanten.
Bei mir wird eine Datenbank mit Datenblätter aller geprüften Materialien angelegt.


Füllmaterial:
Möglichst Zulassung Klasse I Ökotex beim Lieferanten, Nachweis über Datenblatt des Lieferanten.
Falls das nicht möglich ist, entweder Herstellerwechsel oder möglicherweise weitere Untersuchungen.

Brennbarkeit:
Nachweis des  bestandenen  Tests durch den jeweiligen Lieferanten der verwendeten Materialien, Datenblatt des Lieferanten wird angehängt. Wenn dies nicht möglich ist wird der Flammtest durchgeführt.

Farben und Lacke:
Auflistung der Substanzen und Nachweis über Datenblatt des Lieferanten, falls dies nicht möglich ist muss Analytik durchgeführt werden oder das Produkt gewechselt werden.



Anmerkungen:
Glas und Porzellan dürfen für Kinder unter 36 Monaten in Spielzeug nicht verwendet werden.
Falls Sondermaterialien verwendet werden, wie eine innen liegende Rassel etc. sind weitere Schritte notwendig.
Sondervorschriften gibt es weiterhin für:
Halbkugelförmiges Spielzeug, kleine Kugeln, Spielzeug mit monofilen Fasern (nicht länger als 5 cm),
Spielzeug mit flüssiger Füllung, Kunststofffolien, Spielzeug mit Lebensmitteln, Spielzeugbeutel,
quellende Materialien. Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Möglicherweise sind je nach Produkt und Verwendung weitere Untersuchungen notwendig.
Die durchgeführten Untersuchungen und die Erstellung der CE Erklärung entbinden nicht aus der Herstellerprodukthaftung.
Es wird empfohlen einen Aktualisierungsvertrag abzuschließen um immer auf dem neuesten Normenstand zu bleiben.

Der Auftraggeber erhält nach  Abschluss der Prüfungen einen Ordner mit den oben aufgeführten Dokumentationen, ein Exemplar wird bei mir aufbewahrt.
Zur externen Qualitätssicherung auf die der Kunde verweisen kann, liegt bei mir ein QS Handbuch vor.
Für die von mir durchgeführten Untersuchungen hafte ich persönlich.


 
Hinweise:

CE ist kein Prüfzeichen sondern nur eine Erklärung des Herstellers dass seine Produkte nach definierten Vorgaben produziert werden und dass diese Produktion dementsprechend dokumentiert wird.
Die Prüfungen und Dokumentation kann er selbst durchführen aber auch von Anderen durchführen lassen.
Ein zugelassenes Institut muss nur bei einer Prüfung nach Baumuster (also wenn die Normen nicht eingehalten werden können) beauftragt werden.