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Mittwoch, 26. Oktober 2011

CE Spielzeug und Stoffe

Ein sehr leidiges Thema gerade bei der Produktion von Spielzeug unter Verwendung von Stoffen oder Füllmaterialien in Kleinserien ist die Verwendung unterschiedlicher Stoffe in einer Baureihe eines Spielzeuges.

Da sind vielleicht noch Stoffmengen vorhanden, die gern verarbeitet werden sollen oder eine Kundin wünscht genau einen bestimmten Stoff, aber hier eine aufwendige Analyse durch zuführen sprengt fast immer jeden zumutbaren Rahmen.

Aber auch beim Beschaffen neuer Stoffe die den Anforderungen der EN 71 genügen sollen, gibt es nicht wenige Probleme. Es gibt zwar jede Menge Labels und Zertifikate, aber bisher nicht ein Label für Stoffe, dass ausdrücklich sicher die EN 71 erfüllt. (Anfragen bei Stoffherstellern sind da fast immer frustrierend)

Die bekannten Qualitätszeichen wie z.B. Oeko-Tex oder GOTS haben in ihren Zulassungskriterien leider zum Teil andere Parameter, bzw. andere Grenzwerte. Barium und Selen z. B. sind in den Vorgaben der EN 71 für Spielzeug enthalten, bei der Oeko-Tex fehlen diese Parameter und beim GOTS wird nur das Selen genannt. Dazu kommt noch das die Analytik von Barium nicht so einfach ist.
Weiterhin werden bei diesen Labels teilweise auch Farbstoffe verboten, die möglicherweise dann indirekt eine Reduktion z.B. des Bariums bewirken können, weil das Barium zwar nicht in der Farbe war, aber bei einem nachgeschalteten chemischen Prozess eingesetzt wurde.

Auf der anderen Seite haben die beiden oben ganannten Labels Grenzwerte und Verbote für bestimmte Chemikalien in ihren Ausschlusskriterien, die in der EN 71 überhaupt nicht erwähnt werden und sind damit aus meiner fachlichen Sicht sicher insgesamt viel umfassender und qualitativ besser als die Vorgaben der EN 71. Und zu guter Letzt: Die Spielzeugrichtlinie orientiert sich wohl mehr am "Verschlucken" während die führenden Öko Labels im Bereich Textil natürlich den Hautkontakt in den Vordergrund stellen. Das führt wiederum auch zu anderen Schwerpunkten bei der Gewichtung der zu untersuchenden Parameter und der Grenzwerte.

In einer 2008 in Hessen durchgeführte Untersuchungen an Spielzeug wurden folgende Ergebnisse
(ausgewählt, nur für Schwermetalle) festgestellt:


  • 461 verschiedene Spielzeuge wurden untersucht
  • 46 Spielzeugen waren in einer Erstuntersuchung auffällig
  • für die 46 Spielzeuge mit Anfangsverdacht wurden 97 chemische Analysen durchgeführt
  • bei drei der 46 analysierten Spielzeuge wurde eine Grenzwertüberschreitung nach DIN EN 71-3 für das Element Blei ermittelt,
  • bei einer Probe wurde ein zu hoher Bariumgehalt ermittelt.


 Eine aus dem Jahr 2009 vorliegende weiter Untersuchung bestätigte diese Ergebnisse, Belastungen mit Schwermetallen traten in der Größenordnung von 0,5 % bis 1 % auf. Es wurden drei Spielzeuge mit erheblichen Belastungen für die Parameter Blei und Chrom gefunden.

Weit mehr Beanstandungen kamen übrigens aus den Bereichen Kennzeichnungspflicht, Warnhinweise und vor allem dem Nichtbestehen der mechanischen Kriterien, also Zugfestigkeit etc.

Ein Spielzeugverbot wegen erhöhter Konzentrationen von Selen oder Barium in einem für die Produktion des Spielzeuges verwendeten Stoffes ist mir bisher nicht bekannt. (Falls jemandem so ein Fall bekannt ist...bitte um Mail!!!)

Fazit:

Ich würde nach jetzigem Sachstand Stoffe mit den oben genannten Labels verwenden.

Wer 100% auf die sichere Seite gehen will, schickt mir eine Stoffprobe die ich mit einem mobilen Gerät auf alle relevanten Schwermetalle untersuchen kann (Kosten werden bei etwa 12,-- pro Stoffprobe liegen) , allerdings ist diese Untersuchung nicht genau nach der EN 71.----
Die Bewertung hinsichtlich der Verwendung ist aber ausreichend. Manchmal hilft auch ein Telefonat oder Recherchen in meinen bereits durchgeführten chemischen Untersuchungen.

Ich werde hier im Blog demnächst eine Liste aller relevanten Stoffzertifizieungen gegenüberstellen damit eindeutiger bewertet werden kann.

Secondhandware ist immer besser als Neuware, also den Stoff waschen bevor er verarbeitet wird. Ich werd hier eine Waschanleitung schreiben mit der möglichst viel relevante Stoffe entfernt werden (aber der Stoff noch erhalten bleibt).

Dann bitte ich noch um Entschuldigung für diesen verspäteten Post....ich muss im Moment einfach zu viel lesen.

Sonntag, 11. September 2011

Mal Privates...bei dem Wetter !

Lieblingsmusik (in Auszügen)
(Markieren und anklicken !)

http://youtu.be/IN21lcvIsvM

http://youtu.be/F4A6LSQP6W4

http://youtu.be/9Ej3BdMpgZw

http://youtu.be/inQ6gJiGtAs

http://youtu.be/thSFjugj1AE

http://youtu.be/BntNRMiI4PQ

http://youtu.be/x1uMEuC4ELg

http://youtu.be/sWANfBtELlc

http://youtu.be/JnpyCEUESEw

http://youtu.be/3V7mZtHZZuo

http://youtu.be/6xxwjjM41Ts

http://youtu.be/pOx5XjEbq2o

http://youtu.be/UTHrdtT0EMs

http://youtu.be/fEPLzhIWTGc

Schönen Sonntag

Jürgen

Dienstag, 23. August 2011

Gründerpersönlichkeiten

Nicht jeder Gründer ist sich beim Schritt in die Selbstständigkeit darüber im klaren welche sehr unterschiedlichen Anforderungen beim Schritt in die Selbstständigkeit auf ihn (oder sie) zukommen werden.
 
Neben der Frage nach einem guten Produkt und einem ausreichend großen Markt, stellen sich immer auch Fragen aus den Bereichen Recht, Steuern, Marketing, Verwaltung, Kalkulation usw.

Eine wichtige Qualifikation ist dabei auch die Fähigkeit eine objektive Einschätzung der eigenen Persönlichkeit und der eigenen Fähigkeiten in Bezug auf die Selbstständigkeit durchführen zu können.

Nur sehr selten haben Gründer mit dem Start in die Selbstständigkeit alle notwendigen Fähigkeiten,  hier gilt es frühzeitig diese Lücken zu erkennen und sich entweder selber weiter zu qualifizieren und /oder Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen.


Vor 2 Wochen rief RTL Punkt 12 bei mir an, die Redaktion war auf der Suche nach erfolgreichen Gründerinnen.
Mir fiel natürlich sofort AnneSvea ein, die ich beim Übergang aus dem Nebenerweb in den Haupterwerb als Coach begleitet habe und mit der ich gemeinsam Seminare für Gründer(innen) auf DaWanda gebe.
Es macht mit immer noch viel Spaß Anne bei ihren raschen Fortschritten zu beobachten und zu erleben wie sie mit ihrer ausgeprägten Persönlichkeit ihrer Firma ein ganz eigenes Profil verschafft.

Genauer Sendetermin ist noch nicht bekannt, wird von mir nachgereicht.

Anmerkung:

Dieser Blog und die Mails die ich bekomme machen mir eine große Freude, die Leser kommen mittlerweile aus:

Deutschland
Österreich
Schweiz
Italien
Spanien
USA
Großbritannien
Frankreich
Türkei
Lettland
Russische Förderation
Slowenien
Niederlande
Malta
Dänemark
Ukraine
Argentinien
Irland
Thailand
Korea
Japan
Schweden
Malaysia
Thailand
Kanada

Mittwoch, 17. August 2011

Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten


Handbuch QS                                                Dipl. Biol. Jürgen Rohloff
Stand 08/2011                                               Qualitätssicherung
Entwurf 01                                                      CE Spielzeug
Dokument 0010                                            Stand: 12.08.2011
                                                                            Version: 001







Vorschriften Spielzeug für Kinder unter drei Jahre
(Zusammenfassung)






Allgemeine Vorschriften für Spielzeug
Allgemeines und Dokumentation:
Anlage eines CE Ordners mit Vergabe einer eindeutigen Produktnummer.

Ordner enthält:                                   Deckblatt mit Konformitätserklärung
                                                               Produktname
                                                               Inhaltsverzeichnis
                                                               Fotos
                                                               Beschreibung
                                                               Qualitätssicherung
                                                               Verwendete interne Arbeitsanweisungen
                                                               Abgeleitete Checkliste nach Norm EN 71
                                                               Abgrenzung Alter
                                                               Warnhinweise
                                                               Bedienungsanleitung
                                                               Wasch- und Pflegehinweise
                                                               Liste der verwendete Materialen
                                                               Verpackung und Versand
                                                               Prüfprotokolle
                                                               Datenblätter der Lieferanten
                                                               Abschließender Kurzbericht




                                                               Im Anhang:
                                                               Formblatt ausgelieferte Produkte
                                                               Jeweils Kopie des Bestellvorgangs
                                                               und dokumentierter Abweichung
                                                               Formblatt Änderungsmitteilungen
               

 Foto:
Übersichtsfoto und Detailfotos relevanter Teile


Beschreibung:
Produktbeschreibung mit möglichen Abwandlungen.
Spielzweck und besonderes.


Qualitätssicherung und Interne Vorschriften:
Auflistung der verwendeten Materialien
Produktionsvorschriften
Inhaberin führt Qualitätskontrolle durch
Verweis auf externe Qualitätssicherung und Prüfung durch Jürgen Rohloff




Gefährdungsanalyse:
Möglichst genaue Beschreibung aller evtl. auftretenden Gefährdungen und der daraus resultierenden Maßnahmen. (wird von mir durchgeführt)



Genaue Eingrenzung des Alters:
0 – 36 Monate …
Aus EN und weiterführenden Verweisen prüfen und übernehmen



Erstellung Warnhinweise:
Aus EN übernehmen.


Bedienungsanleitung:

Leicht verständliche kurze Bedienungsanleitung, mit Waschhinweis, Altershinweis, Warnhinweis.






Verpackung und Versand:

Kurze Beschreibung von Verpackung und Versand.
Angabe der Lieferanten
Beutel aus flexiblem Kunststoff mit einer Öffnung von mehr als 38 cm dürfen nicht mit einem Ziehband oder einer Schnur verschlossen werden.
Auch für ein noch verpacktes Teil gelten die Grenzanforderungen (Schablonenprüfung) der EN.


Hinweis:
Die CE Spielzeug wird nicht angewendet für:
Spielplatzgeräte (aber nur bei öffentlicher Nutzung)
Dekorative Gegenstände (für Feste etc..)
Produkte für Sammler (muss aber Altersgrenze ab 14 Jahre vermerkt sein)
Sportgeräte (wenn Nutzer über 20 kg)
Funktionelle Lernprodukte (aber nur wenn mehr als 24 Volt) ausschließlich zur Didaktik unter Anleitung eines Erwachsenen
Produkte für Schulen (evtl. Kindergärten ?) unter Aufsicht eines geeigneten Erwachsenen
Schnuller für Säuglinge
Mode Accessoires für Kinder die nicht als Spielzeug gedacht sind (sehr schwammig !)
Diese Auflistung ist unvollständig !





Besondere Vorschriften für Spielzeug  unter 36 Monate:

Hinweis:
Es wird unterschieden zwischen:
Kinder unter 36 Monaten
Kinder unter 18 Monaten
Kinder die zu jung sind um ohne Hilfe zu sitzen
Spielzeug mit weicher Füllung und einfachen Formen zum Halten und Kuscheln wird immer nach der EN als Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten eingestuft!

Hygiene:
Jedes Spielzeug muss waschbar sein.  Kleine Textbeschreibung als Datenblatt (wie waschbar) wird als Datenblatt angehängt.

Längen von Schnüren u.ä.:
Höchstens 22 cm bei Kindern unter 18 Monaten
Höchstens 30 cm bei älteren Kindern
Bei Maßen zwischen 22 cm und 30 cm bei Kindern zwischen 18 Monaten und 36 Monaten muss zusätzlich ein Warnhinweis angebracht werden.

Durchmesser:
Möglichst kein Durchmesser kleiner als 3 cm bei Kugel ähnlichen Objekten



Mechanische Untersuchungen:
Werden von mir durchgeführt und sind als Protokoll der Dokumentation angehängt.
Möglicherweise notwendige Änderungen des Produktes und dann resultierende Wiederholungsmessungen werden direkt mit dem Auftraggeber abgestimmt.

Stoffe:
Möglichst Klasse I oder separate Analytik, wenn nicht sofort möglich als Ausnahme in die Dokumentation, Nachweis über Datenblatt des Lieferanten.
Bei mir wird eine Datenbank mit Datenblätter aller geprüften Materialien angelegt.


Füllmaterial:
Möglichst Zulassung Klasse I Ökotex beim Lieferanten, Nachweis über Datenblatt des Lieferanten.
Falls das nicht möglich ist, entweder Herstellerwechsel oder möglicherweise weitere Untersuchungen.

Brennbarkeit:
Nachweis des  bestandenen  Tests durch den jeweiligen Lieferanten der verwendeten Materialien, Datenblatt des Lieferanten wird angehängt. Wenn dies nicht möglich ist wird der Flammtest durchgeführt.

Farben und Lacke:
Auflistung der Substanzen und Nachweis über Datenblatt des Lieferanten, falls dies nicht möglich ist muss Analytik durchgeführt werden oder das Produkt gewechselt werden.



Anmerkungen:
Glas und Porzellan dürfen für Kinder unter 36 Monaten in Spielzeug nicht verwendet werden.
Falls Sondermaterialien verwendet werden, wie eine innen liegende Rassel etc. sind weitere Schritte notwendig.
Sondervorschriften gibt es weiterhin für:
Halbkugelförmiges Spielzeug, kleine Kugeln, Spielzeug mit monofilen Fasern (nicht länger als 5 cm),
Spielzeug mit flüssiger Füllung, Kunststofffolien, Spielzeug mit Lebensmitteln, Spielzeugbeutel,
quellende Materialien. Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Möglicherweise sind je nach Produkt und Verwendung weitere Untersuchungen notwendig.
Die durchgeführten Untersuchungen und die Erstellung der CE Erklärung entbinden nicht aus der Herstellerprodukthaftung.
Es wird empfohlen einen Aktualisierungsvertrag abzuschließen um immer auf dem neuesten Normenstand zu bleiben.

Der Auftraggeber erhält nach  Abschluss der Prüfungen einen Ordner mit den oben aufgeführten Dokumentationen, ein Exemplar wird bei mir aufbewahrt.
Zur externen Qualitätssicherung auf die der Kunde verweisen kann, liegt bei mir ein QS Handbuch vor.
Für die von mir durchgeführten Untersuchungen hafte ich persönlich.


 
Hinweise:

CE ist kein Prüfzeichen sondern nur eine Erklärung des Herstellers dass seine Produkte nach definierten Vorgaben produziert werden und dass diese Produktion dementsprechend dokumentiert wird.
Die Prüfungen und Dokumentation kann er selbst durchführen aber auch von Anderen durchführen lassen.
Ein zugelassenes Institut muss nur bei einer Prüfung nach Baumuster (also wenn die Normen nicht eingehalten werden können) beauftragt werden.

Samstag, 30. Juli 2011

CE Kennzeichnung Spielzeug

In der EU ist die Kennzeichnung von Spielzeug mit einem genormten CE Symbol Pflicht.

"Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass das Produkt den produktspezifisch geltenden europäischen Richtlinien (seit 1. Dezember 2009, mit dem Inkrafttreten des „Vertrags von Lissabon“: EU-Richtlinien) entspricht. Das CE-Logo allein lässt keine Rückschlüsse zu, ob das Produkt durch unabhängige Stellen auf die Einhaltung der Richtlinien überprüft wurde. Ist jedoch nach dem Logo eine vierstellige Kennnummer (Identifikationsnummer) angebracht, weist dies auf die Einbindung einer Benannten Stelle in das Konformitätsbewertungsverfahren hin. Die CE-Kennzeichnung ist kein Gütesiegel (Qualitätszeichen)." 
( entnommen aus Wiki )



Das Anbringen dieses vorgeschriebenen Symboles mit der dazu gehörigen Dokumentationen und Untersuchungen bedarf aber einiger Vorarbeit und ist beim Erstellen von Kleinserien nicht ganz so einfach.
Ich habe vor vielen Jahren 2 Handbücher im Umweltbereich für das Qualitäts- und Umweltmanagement erstellt und habe eine Weile benötigt bis ich überhaupt die verschiedenen Begriffe und dazugehörigen Normen verstanden habe.

Aufgrund der Nachfragen aus meinem letzten Blog kann ich mittlerweile die Erstellung dieses
CE -Zeichens für Spielzeug als komplette Dienstleistung anbieten.

Dazu benötige ich 2 Exemplare des Spielzeuges und wenn vorhandenen Datenblätter der vorhandenen benutzten Ausgangsmaterialien.
Möglicherweise sind im Zuge der Durchführung der Prüfungen noch Modifikationen eures Produktes notwendig, die dann abgestimmt werden.
Nach den bestandenen Prüfungen erhaltet ihr dann einen Ordner mit den Prüfberichten und der Produktdokumentation sowie der eigens für euch ausgestellten Konformitätserklärung. Mit dem persönlichen Unterschreiben dieser Erklärung könnt ihr das CE Zeichen dann abschließend an euren Produkten anbringen. Die von mir erstellten Unterlagen müsst ihr dann 10 Jahre aufbewahren.


Sinnvoll ist dieses Verfahren natürlich nur für immer wieder ähnlich erstellte Produkte und nicht für wirkliche Einzelstücke. Geprüft werden z.B. Stoffpuppen, Holzspielzeug und ähnliches.

Wichtig:

Eine Prüfung ist natürlich nur sinnvoll wenn für das Produkt z. B. jetzt schon umweltverträgliche Ausgangsprodukte verwendet werden und/oder z.B. Näharbeiten so beanspruchbar sind das der Prüftest auch bestanden werden kann. Möglicherweise ergibt das Prüfverfahren auch notwendige Änderungen in der Materialbeschaffung oder in der Art und Weise der Produktherstellung.


Ein schriftliches Angebot könnt ihr unter juergen.rohloff59@web.de anfordern.

Samstag, 23. Juli 2011

Neue Warnhinweise im Onlinehandel mit Spielzeug

Für Spielzeug gibt es schon eine Weile eine Menge an vorgeschriebenen Warnhinweisen und Verordnungen.
Mit der gerade in Kraft getretenen neuen Richtlinie 2009/48EG sollen Warnhinweise die am Spielzeug angebracht werden müssen, auch im jeweiligen Onlineshop " schon vor dem Kauf" sichtbar sein.
Vorhanden sein sollten:
  • Allgemeiner Warnhinweis genau für den passenden Altersbereich
  • Aktivitätsspielzeug mit dem Hinweis nur für den Hausgebrauch
  • funktionelles Spielzeug mit dem Hinweis nur Benutzung unter unmittelbarer Aufsicht von Erwachsenen
  • Spielzeug das mit Bändern, Schnüren oder ähnlichem befestigt wird mit dem Hinweis das sobald das Kind krabbelt es nicht mehr benutzt werden sollte
 Diese Liste ist nichtvollständig sondern es sind nur die mir aufgefallenen Dinge angesprochen.
Jeder Hinweis soll mit dem Wort "Achtung" beginnen und nicht nur im Shop sondern auch am Spielzeug oder auf einem Beipackzettel vorhanden sein.

Aus meiner Sicht kommen da z.B. alles was am Kinderwagen, Laufstall, Autositz etc. befestigt wird in Frage. Hinsichtlich des Alters muss jeder einen Hinweis schreiben. Bei sogenanntem funktionellem Spielzeug lieber auch ein Hinweis mehr als zuwenig.



Fazit:

Ein paar kleine Hinweise in euren Produktbeschreibungen im Onlineshop (immer auf das jeweilige Produkt abgestimmt) erhöhen eure Rechtssicherheit nach der seit dem 20.07.2011 geltenden Richtlinie deutlich. Sehr sicher (Ich bin kein Jurist) ist das Fehlen dieser Hinweise auch abmahnfähig, da es keine Übergangsvorschriften gibt. Falls das Fehlen dieser Hinweise abmahnfähig ist, kann man mit einem Klick auf deine Produktseite feststellen ob die notwendigen Hinweise vorhanden sind oder nicht.


Wer es genauer wissen will:

http://www.shopbetreiber-blog.de/2011/07/14/spielzeugrichtlinie/


Mittwoch, 13. Juli 2011

Produktkalkulation

Produkte von Wettbewerbern auf DaWanda werden oft viel zu günstig angeboten.
Für den wirtschaftlich orientierten Shopbetreiber ist das allerdings oft ärgerlich und es ist schwierig für solche Situationen Lösungswege zu finden.

Bevor du dich mit den Preisen der Wettbewerber auseinandersetzt, solltest du aber deine Produkte durchkalkulieren. Dazu benötigst du:

Deine Gründungskosten (Besonders dann wichtig wenn du für die Gründung viel angeschafft hast, also Notebook, Nähmaschine und erstes Warenlager)

Deine laufenden Kosten (Verbrauchsmaterial, Versicherungen, Mieten, Telefon, Internet, Werbung,  Wartungskosten etc...)

Deine nur für dieses Produkt anfallenden Kosten (meistens nur das Rohmaterial, also z.B. Stoff, Knöpfe, Bänder etc..) und hochgerechnet die Werbungskosten für dieses Produkt.

Dein Zeitaufwand für die Materialbeschaffung, die Produktherstellung, die Produktfotografie, die Produktbeschreibung, die Kommunikation mit dem Kunden und die Verpackung.

Wenn du das alles hoch rechnest wirst du erst mal überrascht sein.

Du verkaufst nämlich dein Produkt zu günstig oder arbeitest zu einem minimalem Stundensatz.

Wie gehst du dann mit diesem Wissensstand um ?

Stell einer Liste der Preise deiner direkten Wettbewerber auf  und versuch dich anschließend einzuordnen.

Dabei wirst du einen Kompromiss zwischen deinem angestrebten Kalkulationspreis und den Marktverhältnissen eingehen müssen.

Wenn du deinen angestrebten Preis nicht durchsetzen kannst, lies dir den Beitrag "Nach dem Urlaub" durch.

Versuch deinen Preis über deutlichere Alleinstellungsmerkmale  durchzusetzen, dabei brauchst du Geduld. Verändere dein Produkt etwas, damit es weniger vergleichbar wird.